RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages.

1. Abschluss des Vertrages

  • 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Reisenden vorliegen, verbindlich an.
  • 1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
  • 1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  • 1.4 Erfolgt die Buchung über die Internetseite des Veranstalters, gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen" ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Reisevertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters zustande, die ebenfalls auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wird.
  • 1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches der Reiseveranstalter für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist.
  • 1.6 Die von dem Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
  • 1.7 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen besteht.
  • 1.8 Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen oder Pauschalreiseangeboten ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Dies betrifft insbesondere die Buchung von Kreuzflügen, Sondercharterflügen, Privatflugzeugflügen und die Vermittlung von Mietwagen.

2. Bezahlung

  • 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von … zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
  • 2.2 Bei kurzfristigen Buchungen (Reisebeginn innerhalb eines Monats ab Buchung) ist der Reisepreis vollständig sofort zur Zahlung fällig.
  • 2.3 Leistet der Reisende die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten.

3. Leistungs- und Preisänderung, Umbuchungen

  • 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen sind vor dem Reisebeginn nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  • 3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren.
  • 3.3 Der Reisende ist im Falle einer erheblichen Änderung berechtigt, die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten.
  • 3.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der gesetzlich genannten Kosten (z. B. Kerosinpreis, Devisenkosten, Steuern) zu ändern. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten.
  • 3.6 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft besteht nicht, außer bei schuldhafter Falschinformation des Reiseveranstalters.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

  • 4.1 Der Reisende hat die Möglichkeit jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten.
  • 4.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn gelten folgende Stornopauschalen: • Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 30 % • Ab dem 59. bis zum 30. Tag: 50 % • Ab dem 29. bis zum 15. Tag: 60 % • Ab dem 14. bis zum 7. Tag: 80 % • Ab dem 6. Tag oder Nichtantritt: 90 %
  • 4.4 Für Charterflüge, Selbstflieger-Pilotenreisen, Luxusyachten oder andere individuell reservierte Premium-Leistungen können abweichende, höhere Stornokosten gelten.
  • 4.6 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zurückzuerstatten.
  • 4.8 Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

  • 5.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält.
  • 5.2 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung beziffert und der Rücktrittszeitpunkt angegeben ist.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

  • Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

7. Mitwirkungspflichten und Rechte des Reisenden

  • 7.1 Reisemängel sind unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort anzuzeigen.
  • 7.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Reise erforderlichen Dokumente (z. B. Pässe, Visa, Lizenzen, Medicals) rechtzeitig zu beschaffen.
  • 7.3 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist der Kunde verpflichtet zu überprüfen, ob alle Angaben korrekt sind.

8. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen

  • 8.1 Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen sind unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der Fluggesellschaft anzuzeigen. Bei Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen.

9. Haftung des Reiseveranstalters

  • 9.1 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
  • 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet wurden.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung

  • 10.1 Vertragliche Ansprüche sind gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
  • 10.2 Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren.
  • 10.3 Der Reiseveranstalter nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil.

11. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

  • Sollte der Reisevertrag die Beförderung mit dem Flugzeug beinhalten, wird der Reisende bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens informiert. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  • Der Reiseveranstalter informiert über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich.

13. Allgemeines

  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf den Bestand aller anderen Regelungen. Es gilt deutsches Recht.

Veranstalter: Fly Unique, Inh. Lars Holling · Schleinitzstr. 6, 14193 Berlin · Telefon: +49-172-1999835 · E-Mail: info@fly-unique.com